1) Allgemeines
i) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma HEDI Textilservice und Färberei GmbH sind Bestandteil des Vertrages. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder anderweitige Einschränkungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern wir, die Firma HEDI Textilservice und Färberei GmbH, dieser Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
ii)Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder durch neue gesetzliche Bestimmungen unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde infolge der Unwirksamkeit eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen.
2) Vertragsinhalt
i) Inhalt unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das Waschen, Imprägnieren und Reparieren der abgegebenen Textilien, sowie das Färben von Textilien oder Bade- und Schmutzfangmatten. Sonderwünsche des Kunden bedürfen einer Individualvereinbarung zwischen dem Kunden und der Firma HEDI Textilservice und Färberei GmbH.
ii) Die Reinigung der übergebenen Textilien wird fachgerecht und entsprechend der Reinigung – und Pflegeanleitungen des Herstellers ausgeführt. Falls verschiedene Möglichkeiten seitens des Textilherstellers angegeben sind, wird die Firma HEDI Textilservice und Färberei GmbH diejenige Pflegemöglichkeit wählen, welche in Anbetracht der Textilien geeignet erscheint.
iii) Wenn bei den übergebenen Textilien keinerlei Pflegeanleitung des Herstellers gegeben sind und der Kunde diese nicht beschaffen kann, erfolgt die Dienstleistung auf eigene Gefahr des Kunden, jegliche Haftung der Firma HEDI Textilservice und Färberei GmbH ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Kunde wird gesondert darauf hingewiesen.
iv) Der Kunde ist gegenüber der Firma HEDI Textilservice und Färberei GmbH verpflichtet auf Besonderheiten (Flecken, Art der Verschmutzung, vorhandene Schäden) bei den übergebenen Textilien hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet vor Übergabe der Textilien diese vollständig zu entleeren und dafür Sorge zu tragen, dass keinerlei Gegenstände (Wertgegenstände, Metall- und Plastikgegenstände sowie Papier) bei Übergabe vorhanden sind, welche nicht untrennbar mit den Textilien verbunden sind. Für den Fall, dass die übergebenen Textilien durch den Kunden nicht vollständig entleert abgegeben worden sind, haftet die Firma HEDI Textilservice und Färberei GmbH nicht für Schäden, welche infolge der verbliebenen Gegenstände in den Textilien entstehen.
v) Die Firma HEDI Textilservice und Färberei GmbH haftet insbesondere auch nicht für eventuelle Schäden, die ihre Ursache in der Beschaffenheit des Reinigungsgutes haben und die nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennbar sind. Hierzu gehören insbesondere ungenügende Festigkeit des Gewebes/ der Nähte, ungenügende Echtheit der Farben und Drucke, Einlaufen einer vorherigen unsachgemäßen Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.
3) Allgemeine Geschäftsbedingungen im Mietservice
i) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berufskleidung im Mietservice entnehmen Sie bitte den Mietservice-Verträgen.
4) Zahlung und Preise
i) Die Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zahlbar. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die HEDI Textilservice und Färberei GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins der Deutschen Bank in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
ii)Wir behalten uns das Recht vor, Preiserhöhungen aufgrund von Kostensteigerungen (z.B. Materialpreisveränderungen, Lohnerhöhungen, Rohstofferhöhungen) an den Kunden weiterzugeben. Alle Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4) Lieferzeit
ii) Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Betriebsstörungen, behördliche Anordnung, etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen der noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und/ oder dem Kunden eine Ausweichadresse zu bieten.
5) Rückgabe
i) Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt, hat der Kunde nachzuweisen, dass das Reinigungsgut von der Firma HEDI Textilservice und Färberei GmbH und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten gereinigt oder auf andere Weise behandelt wurde.
6) Gewährleistung
i) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind beschränkt auf Nacherfüllung oder Nachbesserung.
ii) Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn das Reinigungsgut vor der Reinigung durch die Firma HEDI Textilservice und Färberei GmbH bereits Mängel aufweist, eine ungewöhnlich geringe Strapazierfähigkeit, Webfehler oder ungenügende Fadenstärke besitzt, nicht farbecht ist oder Metallgegenstände besitzen.
7) Erfüllungsort
i) Erfüllung ist die Annahmestelle des Reinigungsgutes. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist Gelsenkirchen Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar Urkundenprozess. Die Firma HEDI Textilservice und Färberei GmbH ist berechtigt, anstelle des Gerichts des vorstehend genannten Gerichtsstands jede andere, gesetzlich zuständige Gericht aufzurufen.
8) Kündigung
i) Aus wichtigem Grund ist dieser Vertrag fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist stets gegeben,
wenn der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist oder der Auftraggeber die Sachen von Dritten bearbeiten lässt oder zweckentfremdet verwendet.
ii) Wird der Vertrag aus Gründen vorzeitig beendet, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat er mindestens 50 % vom restlichen Auftragswert als Schadensersatz zu leisten, es sei denn, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
iii) Weitergehende Schadensersatzansprüche von der Firma HEDI Textilservice und Färberei GmbH bleiben unberührt.
9) Verjährung
i) Ansprüche des Kunden wegen etwaiger Sachmängel verjähren nach einem Jahr.
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